Vollmachten

Plötzlich und unerwartet tritt der Fall ein, dass ein Familienmitglied nicht mehr in der Lage ist, für sich selber zu entscheiden. Sei es durch einen Unfall oder eine schlimme Krankheit.


Jemand muss sich um die Belange und Bedürfnisse des Betroffenen kümmern. Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Geltendmachung von Renten- und Sozialansprüchen oder die Pflege sind zu klären.


Es ist jedoch ein weit verbreiteter Irrglaube, dass nun direkte Familienangehörige für das direkte Familienmitglied automatisch Regelungen treffen oder Unterschriften leisten könnten, wenn sie – vielleicht auch nur vorübergehend – selbst einmal nicht mehr dazu in der Lage sind.


Das stimmt nicht!


Es ist von daher ratsam, bereits im Vorfeld entsprechende Vollmachten und Verfügungen zu erstellen.